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   OLG Braunschweig, 19.09.2019 - 8 U 74/18   

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https://dejure.org/2019,63036
OLG Braunschweig, 19.09.2019 - 8 U 74/18 (https://dejure.org/2019,63036)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.09.2019 - 8 U 74/18 (https://dejure.org/2019,63036)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. September 2019 - 8 U 74/18 (https://dejure.org/2019,63036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Vorschussanspruch nach § 637 Abs. 1 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Fristsetzung, kein Vorschuss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristen sind kein Selbstzweck! (IBR 2021, 294)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01

    Nachbesserungsverweigerung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.09.2019 - 8 U 74/18
    Das Verhalten des Unternehmers muss die Annahme rechtfertigen, dass es ausgeschlossen erscheint, er werde sich von einer Fristsetzung zur Mängelbeseitigung bewegen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2002 - III ZR 12/01 -, NJW 2002, 1571, Tz. 15).
  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 210/13

    Werkvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Werks als

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.09.2019 - 8 U 74/18
    Die Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen gemäß § 634 BGB ist im Übrigen stets, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Abnahme vorgelegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 210/13 -, NJW 2016, 2183, Tz. 15).
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.09.2019 - 8 U 74/18
    Die Erklärung des Auftraggebers soll dem Auftragnehmer unmissverständlich verdeutlichen, dass er entscheiden muss, ob er die Folgen einer Verweigerung der Nachbesserung auf sich nehmen oder ob er sie durch eine fristgerechte Nachbesserung abwenden will (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.1999 - VII ZR 456/98 -, NJW 1999, 3710, Tz. 18).
  • BGH, 20.01.2009 - X ZR 45/07

    Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.09.2019 - 8 U 74/18
    Im bloßen Bestreiten von Mängeln liegt nicht ohne Weiteres eine endgültige Nacherfüllungsverweigerung, denn das Bestreiten ist ein prozessuales Recht des Schuldners (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2009 - X ZR 45/07 -, NZBau 2009, 377, Tz. 12).
  • BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.09.2019 - 8 U 74/18
    (1) Dabei sind an die tatsächlichen Voraussetzungen für die Bejahung einer endgültigen Erfüllungsverweigerung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.1995 - X ZR 71/93 -, NJW-RR 1995, 939, Tz. 34).
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